Title: Die Pflegegrade
Author: Pflegeunion
Published: 29. April 2024
Last modified: 27. März 2026

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# Die Pflegegrade

 Veröffentlicht am 29. April 202427. März 2026 von [Pflegeunion](https://www.pflegeunion.de/blog/author/pflegeunion/)

Es gibt fünf Einstufungen der Pflegebedürftigkeit. Je ausgeprägter die Pflegebedürftigkeit
ist, desto höher der Pflegegrad und desto höher sind die Unterstützungsleistungen
der Pflegeversicherung. Die Pflegegrad-Einstufung wird durch Pflegegutachter vom
Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) vorgenommen. Um eine Einstufung
in einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und stehen bei Bedarf auch gerne
am Tag der Begutachtung an Ihrer Seite.

## Pflegegrad 1

**Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit:**

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch aus Entlastungsleistungen in Höhe
von 125€ pro Monat. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen kommen erst ab Pflegegrad
2 hinzu.

## Pflegegrad 2

**Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit**

Die Einstufung in den Pflegegrad 2 bedeutet, dass der Alltag ohne Hilfestellung 
nicht mehr bewältigt werden kann. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich
689€ für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Alternativ
zahlt die Pflegekasse 316€ monatlich, wenn die Pflege von Angehörigen übernommen
wird. Darüber hinaus besteht Anspruch auf **Kurzzeit– **und** Verhinderungspflege**.
Was das bedeutet, erklären wir Ihnen gerne.

## Pflegegrad 3

**Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit**

Die Einstufung in Pflegegrad 3 bedeutet, dass der Pflegebedürftige durch starke 
körperliche oder kognitive Einschränkungen erheblich auf Hilfe angewiesen ist. Die
Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1.298€ für den Bezug von Leistungen
eines Pflegedienstes zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 545€ monatlich,
wenn die Pflege von Angehörigen übernommen wird. Darüber hinaus besteht Anspruch
auf **Kurzzeit**– und **Verhinderungspflege**. Was das bedeutet, erklären wir Ihnen
gerne.

## Pflegegrad 4

**Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit**

Pflegegrad 4 bedeutet, dass der Pflegebedürftige extrem auf Hilfestellung im Alltag
oder medizinische Gesundheitserhaltung angewiesen ist. Die Pflegekasse stellt dem
Pflegebedürftigen monatlich 1.612€ für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes
zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 728€ monatlich, wenn die Pflege 
von Angehörigen übernommen wird. Darüber hinaus besteht Anspruch auf **Kurzzeit**–
und **Verhinderungspflege**. Was da bedeutet, erklären wir Ihnen gerne.

## Pflegegrad 5

**Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen 
an die pflegerische Versorgung**

Pflegegrad 5, auch als Härtefall bezeichnet, bedeutet, dass der Aufwand für die 
fachgerechte Versorgung des Pflegebedürftigen sehr hoch ist. Die Pflegebedürftigen
benötigen qualifizierte Pflege und permanente Betreuung. Die Pflegekasse stellt 
den Pflegebedürftigen monatlich 1.995€ für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes
zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 901€ monatlich, wenn die Pflege 
von Angehörigen übernommen wird. Darüber hinaus besteht Anspruch auf **Kurzzeit**–
und **Verhinderungspflege**. Was das bedeutet, erklären wir Ihnen gerne.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

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